Dienstag, 28. April 2015

28.April 2015 Hurra die ersten Entwurfszeichnungen sind da

Nach der ersten Sichtung der Entwurfszeichnungen fiel abgeshen von einigen kleinen Fehlern, wie zuviel gezeichneten Fenstern und eingezeineter Duschkabine, obwohl keine geplant war, auf dass noch einige Angaben vom Schornsteinfegermeister zu erfragen sind.
In dem netten Gespräch wurden mir man die Wünsche zur Reinigungsklappe etc. mitgeteilt. Alles kein Problem dachte ich, aber dann in einem kleinem Nebensatz erfuhr ich dann von einem 15m Mindestabstand nach dem Bundesimmesschutzgesetz von 2010 was ich im Radius zum Nachbargebäude einhalten müsste. In diesem Radius von 15m darf oberhalb meines Schornsteins kein Fenster des jeweiligen Nachbarn sein.
Aber es kamm wie es kommen mußte, der Nachbar zur linken hat sein Fenster 0,6m über unseren Schornstein und der noch nicht vorhandene Nachbar plant eine Stadthausvilla und damit auch über meinen Schornstein, sollte jetzt der Traum vom eigenen Kamin vor dem ersten Spatenstich zu Ende sein................. das kann doch alles nicht wahr sein!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen